Partnerbetriebe der Montafon Brandnertal Bergbahnen Pool

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Vertragspartner und dem Erwerber (nachfolgend „Kunde“) eines Fahrausweises mit der Bezeichnung „WildPass“ (Saisonkarte, Jahreskarte, Mehrtageskarte, Sonnenabo etc.), mit der Bezeichnung „Ländle Card" oder "Kristberg Montafon" oder eines Fahrausweises, der ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Bergbahn berechtigt (zB Tageskarten, Einzelfahrten) (nachfolgend „Ticket“) andererseits. Ein Ticket berechtigt den Kunden zur Nutzung der Seilbahn- und Liftanlagen, Pisten, Routen und Wege (nachfolgend „Anlagen“) des Vertragspartners in jenem Ausmaß, wie dies in den Tarifbestimmungen für das jeweilige Ticket festgelegt ist (siehe Homepages der Vertragspartner). Im Streitfall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Zugänglichkeit und wirksame Einbeziehung dieser AGB und der Tarifbestimmungen in das Vertragsverhältnis zu beweisen.

b) Rahmenvertrag - Stellvertreter anderer Bergbahnen

Die im Kartenverbund „WildPass“ (Silvretta Montafon, Golm Silvretta Lünersee Tourismus, Gargellner Bergbahnen, Kristberg, Brandnertal etc.) sowie in anderen Kartenverbünden wie der „Ländle Card“ oder „Kristberg Montafon“ zusammengeschlossenen Bergbahngesellschaften und deren Partnerbetriebe in welcher Rechtsform immer (nachfolgend „Bergbahnen“), betreiben ihre jeweiligen Anlagen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Bei Erwerb eines derartigen Fahrausweises, kommt ein Rahmenvertrag zustande und die jeweilige Bergbahn handelt als Vertreter im Namen dieser anderen Bergbahnen bzw bei Fahrausweisen mit der Bezeichnung „WildPass“ im Namen der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG.

c) Der konkrete Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) kommt durch das Benützen des Tickets bei den jeweiligen Zutrittssystemen aber jeweils nur mit jener Bergbahn zu Stande, deren Anlagen der Kunde gerade benützt. Die allfällige Haftung aus dem Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) gegenüber den Kunden, oder auf Grund anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus oder beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- und Liftunternehmen, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Bergbahnen aus anderen Kartenverbünden („WildPass“ oder „Ländle Card“) oder der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung aus dem Rahmenvertrag. Die Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG erbringt keine Beförderungsdienstleistungen.

d) Beim Erwerb von Fahrausweisen, die ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Bergbahn berechtigen (zB Tageskarten, Einzelfahrten), kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich mit dieser Bergbahn zustande.

e) Werden Tickets bei Dritten erworben (als Dritte gelten externe Verkaufsstellen wie zB Montafon Tourismus und sonstige Verkaufsstellen wie insbesondere Stand Montafon, Sportgeschäfte, Hotels, Tourismusbüros etc.) handeln diese, je nach Ticket, als Vertreter zum Abschluss des Rahmenvertrags oder als Vertreter der jeweiligen Bergbahn zum Abschluss des einzelnen Beförderungsvertrags.

f) Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche.

a) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen ist der Kauf eines gültigen Tickets. Dieses berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.).

b) Mit dem Erwerb einer Winterkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Winter mindestens 60% der Seilbahnanlagen zu nutzen.

c) Mit dem Erwerb einer Sommerkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Sommer mindestens 60% der Sommerbahnen zu nutzen.

d) Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Winter und mindestens 70 Tagen im Sommer mindestens 60% der Seilbahnanlagen bzw. der Sommerbahnen zu nutzen.

e) Für den Erwerb des Tickets gelten die für den Zeitpunkt des Erwerbs bekannt gegebenen Preise.

f) Die Betriebs- und Öffnungszeiten der jeweiligen von den Bergbahnen betriebenen Anlagen können dem Aushang an der Kasse entnommen werden. Der Kunde hat seine Fahrten so zu planen, dass er rechtzeitig vor Betriebsschluss wiederum im Tal bzw an seinem Ausgangspunkt sein kann.

g) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (zB Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (zB Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können.

h) Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, können nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen durchgehend geöffnet werden. Dies dient zB zum Schutz der Sicherheit der Kunden von alpinen Gefahren. Es ist allgemein bekannt, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch ein umfangreiches Angebot an Leistungen zur Verfügung steht.

a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es seine Pflicht ist, die FIS-Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Mitarbeitern der Bergbahnen zu verhalten, insbesondere die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden.

b) Ebenso hat der Kunde den Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahnen Folge zu leisten, da diese der Sicherheit der Kunden und der Ordnung des Seilbahnbetriebs dienen.

c) Über entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Bergbahnen sind das Ticket und allfällige Nachweise für eine Ermäßigung vorzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob Leistungen zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung können das Ticket gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

d) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Pistenwächter nach den Bestimmungen des Vorarlberger Sportgesetzes berechtigt sind, einem Wintersportler die (weitere) Benützung der Anlagen der Bergbahnen für 24 Stunden zu untersagen, wenn dieser die im Gesetz genannten Verstöße begeht bzw. trotz Abmahnung fortsetzt. Dabei sind die Pistenwächter auch befugt, dem Wintersportler den Skipass oder das Sportgerät abzunehmen. In einem solchen Fall besteht keine Berechtigung des Kunden auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Skipasses.

e) Absperrungen, Markierungen und Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahn dienen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes (zB vor Lawinengefahr, Schutz von Waldbereichen, etc.) sowie der Sicherheit anderen Kunden und sind daher in jedem Fall zu beachten.

f) Eine vertragswidrige und missbräuchliche Verwendung eines Ticktes (zB Inanspruchnahme von Leistung ohne gültiges Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, rücksichtloses oder gefährliches Verhalten trotz Abmahnung, Nutzung eines ermäßigten Tickets ohne Erfüllung der Voraussetzungen, Übertragung des Ticktes an Dritte zur Nutzung durch diese, etc.) führt zu dessen Entzug. Dabei allenfalls verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Ticktes werden nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben. Bei einer missbräuchlichen Verwendung bleibt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Erstattung einer Anzeige vorbehalten.

a) Die Ausgabe der Tickets erfolgt auf einem berührungslosen Datenträger (Keine Pfandkarte).

b) Beim Kauf werden Vor- & Nachnamen, Geburtsdatum sowie ein Lichtbild mittels digitaler Kamera erfasst.

c) Dieser Datenträger darf nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragen werden.

a) Bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung des Kunden (welche jeweils die weitere Ausübung des Wintersports unmöglich macht) erfolgt eine aus Kulanz anteilige Rückerstattung der Kosten eines Tickets durch die verkaufende Bergbahn.

b) Dazu hat der verletzte/erkrankte Kunde ein ärztliches Attest (welches bestätigt, dass für die restliche Gültigkeitsdauer kein Wintersport mehr ausgeübt werden kann) vorzulegen und ist das Ticket bei der verkaufenden Bergbahn zu hinterlegen.

c) Danach werden anteilig die Kosten ab dem zuletzt verwendeten Tage rückerstattet, an denen verletzungs- oder krankheitsbedingt keine Nutzung des Tickets mehr erfolgen konnte, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € einbehalten wird. Bei Abgabe des ärztlichen Attest an einer stationären Kassa erfolgt eine Barauszahlung, bei Nachreichung des Attest per Mail oder Post erfolgt die Rückvergütung immer als Wertgutschein.

d) Für Begleitpersonen, Familienmitglieder, etc. eines verletzten/erkrankten Kunden ist in keinem Fall eine (anteilige) Rückerstattung möglich.

e) Sollte einem Kunden das Ticket oder das Sportgerät von einem Pistenwächter abgenommen worden sein (siehe 3.d) bzw sollte ein Ticket vom Bergbahnunternehmen gesperrt worden sein (siehe 3.c) und 3.f) , besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Tickets.

f) Für Tageskarten und Zwei-Tageskarten erfolgt keine Rückerstattung bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung.

a) Die Einhaltung der den Kunden eines Skigebietes allenfalls behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB zur Eindämmung einer Pandemie) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

b) Sollte ein Kunde die von ihm zu beachtenden behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB Nachweis einer Impfung oder eines Testes, Tragen einer Maske, Abstandsregeln, etc.) nicht einhalten können oder wollen, so kann keine Beförderung erfolgen.

c) In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf eine (anteilige) Rückvergütung der Kosten seines Tickets.

a) Die Vertragspartner sind Verantwortliche iSd DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden.

b) Die Daten des Kunden werden nur unter Einhaltung der internationalen und nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

c) Die vollständigen Datenschutzinformationen erhält der Kunde unter Datenschutzinformation.

a) Teilweise ist es für den Erwerb von Berechtigungen und die Erbringung der vertraglichen Leistungen der Bergbahnen erforderlich, dass Fotos digital erstellt und gespeichert werden. Der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.

b) Für alle Sondertarife und Ermäßigungen ist ein entsprechender Ausweis (im Original) vorzulegen.

c) Eigene Einrichtungen (zB Halfpipe, Pisten, Anlagen, etc.) können in ihrer Nutzbarkeit teilweise eingeschränkt sein.

d) Der Einsatz der Pistenrettung ist kostenpflichtig.

e) Sämtliche Tickets, außer Punktekarten, sind nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragbar.

Eigenkarten der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG, Bergbahnstraße 89a, 6787 Gargellen, (in weiterer Folge: „Gargellner Bergbahnen“) bieten – neben dem „WildPass“ – auch Skipässe bzw. Ticktes zur Nutzung nur ihrer eigenen Anlagen (in weiterer Folge: „Eigenkarten“) an.

2. Die Leistungen, die mit einer Eigenkarte in Anspruch genommen werden können finden sich auf der Homepage der Gargellner Bergbahnen unter https://www.montafon.at/bergbahnen-gargellen/de/preise-service/preise

3. Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist der Kauf einer gültigen Eigenkarte. Diese berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) der Gargellner Bergbahnen während der bekannt gegebenen Betriebszeiten.

4. Mit dem Erwerb einer solchen Karte stimmt der Kunde der Anwendung dieser AGB der Gargellner Bergbahnen für deren Eigenleistungen zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen den Gargellner Bergbahnen und dem Kunden vereinbart. Darüber hinaus gelten ergänzend auch für Eigenkarten die (oben abgedruckten) AGB der Partnerbetriebe des WildPass (dies mit Ausnahmen der Punkte 1.a) bis 1.d). Mit dem Erwerb einer Eigenkarte stimmt der Kunde dieser ergänzenden Anwendung der AGB der Partnerbetriebe des WildPass zu und werden auch diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen den Gargellner Bergbahnen und dem Kunden vereinbart.

Stand, Februar 2025

Mountaincart

Nutzungsbedigungen & AGB

  1. Führe bei Fahrtbeginn Bremsproben bei geringerer Geschwindigkeit durch, um die Reaktion zu testen.
  2. Es besteht absolute Helmpflicht (im Verleihpreis inkludiert)!
  3. Die Bestimmungen der StVO sind einzuhalten, die Anfahrt erfolgt über Güterwege mit PKW- und LKW-Verkehr. (ACHTUNG: Gegenverkehr)
  4. Die Benützung erfolgt auf eigenen Gefahr, Fahrstil und Geschwindigkeit sind dem eigenen Können sowie dem Gelände anzupassen.
  5. Kinder unter 10 Jahren und einer Körpergröße von 140 cm dürfen nur gemeinsam mit einem Erwachsenen auf demselben Mountaincart fahren. Kinder ab 10 Jahre und über einer Körpergröße von 140 cm können alleine auf einem Mountaincart fahren, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen bzw. Erziehungsberechtigten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung fahren.
  6. Es darf nur die markierte Forststraße befahren werden.
  7. Eine Fahrt mit dem Mountaincart ist ausnahmslos ohne Zwischenstopp durchzuführen. Sollte ein Anhalten erforderlich werden, so muss am rechten Wegrand angehalten werden.
  8. Halte genügend Abstand zum Fahrbahnrand.
  9. WICHTIG: Rücksicht auf Wanderer
  10. Fotostation: Während der Fahrt werden Fotos aufgenommen.

Die Gargellner Bergbahnen bieten auf shop.bergbahnen-gargellen.at ein Buchungstool für die Nutzung der Mountaincarts an.

1.Kauf- und Lieferbedingungen

a)  Der Vertrag kommt mit den Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG (FN 16031a) zustande.

b)   Zur Buchung von Mountaincarts sind Personen ab einem Alter von 18 Jahren berechtigt.

c)   Erfolgt eine Buchung für Dritte, so ist der Buchende verpflichtet, diesen Dritten die Nutzungsbedingungen und die AGB zur Kenntnis zu bringen und sicherzustellen, dass diese Dritten die Nutzungsbedingungen und die AGB beachten.

d)   Die Buchung eines Mountaincarts versteht sich inklusive 20% Mehrwertsteuer.

2.Vorgangsweise

a)  Die Buchung, die auf shop.bergbahnen-gargellen.at/de getätigt werden, sind mittels Visa, Mastercard und Paypal zu bezahlen.

b)  Die Buchung erlangt erst nach vollständiger Bezahlung des Betrages Gültigkeit.

c)  Die Einlösung der Tickets hat der Kunde an der Bergstation der Schafbergbahn vorzunehmen.

d)  Ab der Einlösung der gebuchten Leistung gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vertragsbedingungen) der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG für Tickets und Skipässe.

e)  Zur Buchung von Mountaincarts sind Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

f)   Einzelne technische Schritte: Per Mausklick kann die Buchung eines Mountaincarts gewählt werden. In der Bestellmaske ist nun der jeweilige Tag angegeben. Im Feld darunter kann die Uhrzeit ausgewählt werden. Weiter unten in der Ansicht sind die Mountaincart-Größen ersichtlich, aus denen - passend zur Körpergröße - gewählt werden kann. Hier sind nun Uhrzeit, Größe und die jeweilige Anzahl per Mausklick zu wählen und mit dem Button „Zum Warenkorb hinzufügen“ hinzugefügt. In weiterer Folge erhält man eine Übersicht über die gebuchten Mountaincarts (Tag, Uhrzeit, Größe und Anzahl) sowie den Preis. Mit dem Button „Jetzt kaufen“ sind persönliche-, Kontakt- und Adressdaten anzugeben und mit dem Button „Weiter zur Personalisierung“ werden die Mountaincarts auf die jeweiligen Nutzer personalisiert (Angabe Vor- und Nachname, sowie das Geburtsdatum). Nach erfolgreicher Eingabe der Nutzerdaten werden diese mittels Button „Speichern“ gespeichert. Mit „Weiter“ kommt man zum nächsten Schritt, hier erhält man eine Übersicht über die persönlichen Daten, die gebuchten Leistungen (inkl. Größe). Durch anklicken der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden diese akzeptiert, mittels Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gelangt man zum letzten Schritt, die Wahl des Zahlungsmittels. Hier kann zwischen Kreditkarte und PayPal unterschieden werden. Erst mit Klick auf den Button „Bezahlen“ kommt der Vertrag zustande. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit abgebrochen werden. Das Ticket wird dem/der KundeIn per Email zugesandt.

g) Eingabefehler: Die Eingaben während des Bestellvorganges können jederzeit korrigiert werden, indem auf die Buttons „zurück“ oder „Adresse ändern“ geklickt wird.

3.Rückgabe (Rücktritt) und Gültigkeit

Für gebuchte Mountaincartfahrten gibt es kein Rückgaberecht. Tickets sind nur für die gebuchte Abfahrt gültig. Nutzer haben sich ca. 10 Minuten vor Abfahrt an der Bergstation der Schafbergbahn einzufinden.

4.Haftung

Der Kunde nutzt diese Website auf eigenes Risiko. Die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Website entstehen. Die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG übernimmt auch keine Haftung für Unterbrechungen, technische Ausfälle, Wartungsarbeiten etc. Die Vermarktungsgemeinschaft wird Störungen oder Ausfälle so rasch wie möglich beheben.

Jede Mieterin bzw. jeder Mieter übernimmt, unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff bzw. Haftungsanspruch gegen die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG und deren Bediensteten, die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die durch die Benutzung des geliehenen Sportgerätes ihr bzw. ihm und/oder anderen Personen entstehen.

Beschädigung

Bei Beschädigung der Mountaincarts durch die Mieterin bzw. den Mieter behalten sich die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG das Recht vor, die entstandenen Kosten für die Reparatur in Rechnung zu stellen.

Nutzung

Die Mieterin bzw. der Mieter ist verpflichtet, sich an die ausgehängten Nutzungsbedingungen sowie ausgeschilderte Strecke zu halten.

5.Datenschutz

Die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG erklärt die Einhaltung des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2000). Weiters erklärt die Vermarktungsgemeinschaft, die ihr vom Kunden bekannt gegebenen Daten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung oder Offenlegung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen Daten besteht. Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten werden über eine geschützte SSL Leitung übertragen. Die Angaben des Kunden werden automationsunterstützt verarbeitet. Werbeinformationen erhält der Kunde nur nach separater Zustimmung von den Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG.

6.Urheberrechtliche Bestimmungen

Alle Nachrichten, Grafiken, Design und Logo der Website der Vermarktungsgemeinschaft dienen ausschließlich der persönlichen Information des Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck des Vouchers sind ausschließlich zum Zweck einer Einlösung gestattet. Jede darüber hinaus gehende Verwendung überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

7.Gerichtstand

Für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten wird die Anwendung österreichischen Rechts sowie die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG örtlich und sachlich zuständigen österreichischen Gerichts vereinbart. Gerichtsort Bregenz.

8.Sonstige Bestimmungen

Abweichende, entgegenstehende, oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen müssen schriftlich erfolgen. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG daraus entstehenden Kosten und Schäden.